Spielzeug Sicherheit - Teil 1

Spielzeugsicherheit - Teil 1
Spielzeugsicherheit - Teil 1

Im Oktober des Jahres 2016 hat das Ministerium für Zoll und Handel die Spielzeugsicherheitsverordnung erlassen, um die Sicherheit des Spielzeugs zu gewährleisten und die Verfahren und Grundsätze für den freien Verkehr von Spielzeug festzulegen.

Diese Verordnung gilt für alle Arten von Produkten, die von allen Kindern unter 14 in Spielen verwendet werden, unabhängig davon, ob sie speziell für Spiele verwendet werden sollen oder nicht oder ob sie für Spiele bestimmt sind. Produkte, die die Verordnung nicht als Spielzeug akzeptiert, sind im Anhang der Verordnung (Anhang 1) aufgeführt. Darüber hinaus werden im Anhang der Verordnung (Anhang 2) besondere Sicherheitsanforderungen an Spielzeug (physikalische und mechanische Eigenschaften, Entflammbarkeit, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygienebedingungen und Eigenschaften der Strahlenaktivität) ausführlich erläutert.

Die Anhänge der Verordnung enthalten auch die Konformitätserklärung für die Europäische Union (Anhang 3) und die für Spielzeug erforderlichen allgemeinen Warnhinweise und Zeichen (Anhang 5).

Es ist natürlich nicht umsonst, dass die Angelegenheit so wichtig gehalten und auf gesetzliche Bestimmungen umgestellt wird. Es geht nur darum, die Gesundheit von Kindern nicht zu gefährden und sie von gefährlichen Spielsachen fernzuhalten.

Die physikalische Prüfung von Textilprodukten und Materialien, die in der Produktion verwendet werden, ist daher sehr wichtig. Diese physikalischen Tests umfassen Spielzeugsicherheitstests (Teil 1). Diese Tests werden gemäß der Norm BS EN71-1 Toys Safety - Mechanical and Physical Properties durchgeführt.

Die Laboratorien, die Spielzeugsicherheitstests durchführen, müssen von nationalen oder internationalen ausländischen Organisationen gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kompetenz der Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach TS EN ISO / IEC 17025 akkreditiert sein. Da diese Labors über eine starke Infrastruktur und ein erfahrenes und geschultes Personal verfügen, sind die Ergebnisse von hoher Qualität und zuverlässig.

Das Thema Spielzeugsicherheit wird auch durch die EU-Richtlinie 2009 / 48 / EC abgedeckt, die als Spielzeugnorm bezeichnet wird.