die Imission Messungen

Immissionsmessungen
Immissionsmessungen

Gemäß den von der Europäischen Union veröffentlichten Vorschriften für saubere Luft sollte die in Innenräumen eingeatmete Luft so sauber und gesund sein wie die natürliche Luft. In diesem Zusammenhang sollten die Emissionen, die die verschmutzte Luft verursachen, und die Auswirkungen dieser Emissionen auf die menschliche Gesundheit, andere Organismen und Pflanzen kontinuierlich überwacht, gemessen und die Luftqualitätsdaten analysiert werden.

Im Wesentlichen feste oder gasförmige Luftschadstoffe wirken in der Luft unterschiedlich. Gasförmige Schadstoffe können je nach Luftbewegung sehr weit transportiert werden. Feststoffteilchen kollabieren jedoch im Allgemeinen in der Nähe der Quelle.

Alle Arten von Gasen und festen Partikeln, die bei chemischen Reaktionen und Verbrennungsprozessen entstehen und sich mit der Umgebungsluft vermischen, werden als Emissionen bezeichnet. Beispielsweise handelt es sich bei Abgasen aus Kaminen von Industrieunternehmen oder bei Abgasen von Fahrzeugen um Emissionen. Die Emission ist alles Gas und feste Partikel in der Atmosphäre, die eingeatmet und gemessen werden.

Einfach ausgedrückt werden Emissionsmessungen an der Quelle durchgeführt. Feste Quellen sind Fabriken wie thermische Kraftwerksschornsteine ​​oder Feuerungsanlagen. Immissionsmessungen werden in der Atmosphäre der Messumgebung durchgeführt.

Die Emissionsmessparameter sind daher:

  • Verbrennungsgase (SOx, NOx, CO)

      Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

      Schwermetalle

      Halogene (HCl, HF)

      Ammoniak

      Staub

  • Dioxide und Furane (PCDD / F)

      Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Parameter für die Abdruckmessung sind:

      Feinstaub (PM10)

      Schwefeldioxid (SO2)

      Stickoxide (NOX)

      Flüchtige organische Verbindungen (VOC)

      Methan oder Nicht-Methan-Kohlenwasserstoff (CH4 / NMHC)

      Kohlenmonoxid (CO)

      Ozon (O3)

      Halbflüchtige organische Stoffe (PCDD / F, PCB, PAH, PBDE und dergleichen)

Immissionsmessungen, die von von nationalen oder internationalen Akkreditierungsstellen akkreditierten Laboratorien durchgeführt werden, sollen die luftgetragenen Konzentrationen von Gasen und Feststoffen bestimmen, die die Luft verschmutzen. Im Allgemeinen werden zwei Arten von Probenahmeverfahren verwendet: passive und aktive Probenahme.

Alle Labors müssen die Grundsätze der vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung in 2013 herausgegebenen Qualifikationsbestimmungen für Umweltmess- und -analyselabore einhalten. Die vorgenannte Verordnung wurde erlassen, um die Grundsätze für die Zulassung der Laboratorien zur Durchführung der Messungen und Analysen zu regeln, die dem Ministerium oder den zur Prüfung befugten Stellen vorzulegen sind, und um die Messungen und Analysen, die die Grundlage der Prüfung bilden, im Rahmen der Umweltvorschriften durchzuführen. Alle privaten oder formellen Laboratorien müssen nach den Grundsätzen dieser Verordnung arbeiten.

Im Rahmen von Emissionsmessungen werden hauptsächlich folgende Messungen von Laboratorien durchgeführt:

      Partikelmessung (PM10)

      Niederschlagsstaubmessung

      Messung der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in der Umgebungsluft

      Gasmessung in Umgebungsluft

      Schwermetallmessung in der Umgebungsluft

      Expositionsmessungen in Umgebungsluft

Autorisierte Laboratorien müssen von einer nationalen oder internationalen Akkreditierungsstelle gemäß den Allgemeinen Anforderungen für die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach TS EN ISO / IEC 17025 akkreditiert sein. Die Laboratorien sind auch verpflichtet, Mess-, Analyse- und Bewertungsstudien gemäß den Standards durchzuführen und entsprechende Berichte zu erstellen.

Befinden sich diese Laboratorien in der eigenen Organisation, sind Messungen und Analysen, die als Grundlage für Umweltgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und Aufsicht über die genannten Einrichtungen oder Unternehmen dienen, mit Ausnahme der internen Überwachung nicht möglich.

 

Wenn diese Labors neben Labordienstleistungen auch Umweltberatung, -überwachung und -prüfung anbieten, müssen sie das Personal, das diese Dienstleistung erbringt, ebenfalls getrennt halten. Es ist den Unternehmen nicht möglich, solche Dienstleistungen bereitzustellen, um Messungen und Analysen durchzuführen, die die Grundlage für Umweltgenehmigungen, Arbeitsgenehmigungen und Aufsicht bilden.